Unsere Hotline: 06371 - 617999

Aqualand

Informationspflichten gemäß Artikel 250 § 3 EGBGB:

Mit unserer Reiseausschreibung, unseren allgemeinen Informationen und unseren Reisebedingungen erhalten Sie alle wesentlichen Informationen vor Abschluss des Reisevertrages, und zwar:

  • Art der Reise (Pauschalreise, verbundene Reiseleistung, Einzelreisreleisstung)
  • Bestimmungsort(e) und Anzahl der Übernachtungen pro Bestimmungsort / Reiseroute
  • Transportmittel (Merkmale und Klasse)
  • Reisedatum und ungefähre Uhrzeiten der Hin- und Rückreise (Tagfahrten)
  • Unterkunft (Hauptunterkünfte namentlich, Lage und Merkmale)
  • Mahlzeiten und Verpflegung
  • Besichtigungen, Ausflüge und Eintritte, die im Reisepreis inklusive sind
  • die Sprache der zu erbringenden Leistungen
  • Firma und Anschrift von Veranstalter und Vermittler mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Mindestteilnehmerzahl der Pauschalreise mit Angabe der Rücktrittsfrist, die eine Beendigung des Vertrags ermöglicht, falls diese Zahl nicht erreicht wir
  • Gesamtpreis der Pauschalreise einschließlich Steuern und aller sonstigen Kosten
  • Zahlungsmodalitäten
  • Mindestteilnehmerzahl zur Durchführung der Reise und spätester Zeitpunkt einer möglichen Absage durch den Reiseveranstalter
  • Einreisebestimmungen, Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands
  • Stornobedingungen für den Reisenden und Angaben darüber, dass der Reisende den Vertrag jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung beenden kann
  • Hinweis zum möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Erstinformation (seit 23.02.2018 gesetzlich vorgeschrieben)
  • Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters
  • Name des Kundengeldabsicherers

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reisebuchungen


Inhaltsverzeichnis

A)     Vorbemerkung

B)     Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website

C)     Vermittlungsbedingunge

  1. Geltungsbereich
  2. Vermittlungsauftrag / Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte
  3. Informationspflicht des Vermittlers
  4. Serviceentgelt
  5. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer
    5.1 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten)
  6. Pflichten des Kunden
  7. Versicherungen
  8. Zahlung des Preises
  9. Haftung
  10. Besonderheiten bei Flugbuchungen
  11. Besonderheiten bei Gruppenreisen: Stornokosten, Rücktritt einzelner Teilnehmer, Zusatzkosten
  12. Zusatzkosten / Mehrkosten
  13. Einreise-, Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen


D)     Reisebedingungen

  1. Geltungsbereich
  2. Abschluss des Reisevertrages
  3. Informationspflicht des Veranstalters
  4. Leistungen sowie Leistungsänderungen
  5. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen
  6. Preiserhöhung
  7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung
    7.1 Besonderheiten bei Gruppenreisen - Rücktritt einzelner Teilnehmer, Stornokosten, Zusatzkosten
  8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
  9. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden
  10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
  11. Mitwirkungspflichten des Kunden
  12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
  13. Einreise-, Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen
  14. Sportprogramme und Sportkurse
  15. Beschränkung der Hafttung
  16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

A) Vorbemerkung

Grundsätze

Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit. Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise. Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.

Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.

Soweit Sie eine Pauschalreise buchen, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters zu beachten, bei dem Sie die Reise gebucht haben. Sofern die Buchung über einen Reisevermittler zustande gekommen ist, sind für die Vermittlung auch dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen zu beachten. Sofern Sie einzelne Leistungen, wie zum Beispiel Beförderung oder Unterkunft separat buchen, beachten Sie bitte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Leistungsanbieters. Sofern Sie über diese Website eine Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere Vermittlungsbedingungen. Möchten Sie eine von uns angebotene Pauschalreise buchen, beachten Sie bitte unsere allgemeinen Reisebedingungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.

 

B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website
 
Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.
Nachstehend finden Sie

C) unsere Vermittlungsbedingungen für die Fälle, in denen wir Vermittler der Reise bzw. Leistung sind,
D) unsere Reisebedingungen für die Fälle, in den wir selbst Veranstalter der Reise sind

 

C) Vermittlungsbedingungen
 
1. Geltungsbereich

Diese nachfolgenden Vermittlungsbedingungen gelten für unsere Vermittlungsleistungen. Der Nutzer der Website kann hier die Verfügbarkeit von Reisen und sonstigen Leistungen entsprechend seinen Wünschen und Angaben untersuchen und Reisen sowie andere Leistungen buchen. Des Weiteren stehen allgemeine Reiseinformationen und - hinweise zur Verfügung.

Die folgenden touristischen Leistungen werden von uns vermittelt:

  1. Flüge
    Ihr Vertragspartner ist die auf Ihrem Flugschein ausgeschriebene Fluggesellschaft sowie die jeweils befördernde Fluggesellschaft
  2. Mietwagen 
    Die auf den Webseiten beschriebenen Produkte werden angeboten durch verschiedene Anbieter, die vor der Buchung genannt werden
  3. Pauschalreisen, Last-Minute-Reisen und Charterflüge
    Diese Leistungen werden angeboten von den verschiedenen Anbietern, die vor der Buchung genannt werden
  4. Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Eigenanreise und Kreuzfahrten
    Die auf den Webseiten beschriebenen Produkte werden angeboten durch verschiedene Anbieter, die vor der Buchung genannt werden
  5. Sportpakete (Tauchpakete, Surfpakete)
    Die auf den Webseiten beschriebenen Produkte werden angeboten durch verschiedene Anbieter, die vor der Buchung genannt werden
  6. Tauchsafaris
    Die auf den Webseiten beschriebenen Produkte werden angeboten durch verschiedene Anbieter, die vor der Buchung genannt werden
  7. Reiseversicherungen


2. Vermittlungsauftrag / Vermittlung von Reisen und sonstigen Leistungen für Dritte

Durch das Ausfüllen der vorgegebenen Informationsfelder, per E-Mail, telefonisch oder mündlich beauftragt der Kunde uns, verbindlich eine Leistung, die von einem Dritten Leistungserbringer erbracht wird, zu besorgen. Mit Absenden der Buchungsanfrage / Auftrag des Kunden an das Reisebüro erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von uns an und versichert, diese gelesen und verstanden zu haben. Der Kunde erklärt sich mit der in diesen Geschäftsbedingungen beschriebenen Nutzung seiner Daten einverstanden. Die Verpflichtung beschränkt sich ausschließlich auf Vermittlungsleistungen. Vertragspartner für den Vermittlungsauftrag wird also nur

    Aqualand Tauchsport & Reisen Ramstein
    Inh. Stefan Blatt    
    Kindsbacher Str. 39c
    66877 Ramstein - Miesenbach
    Deutschland

Wir treten als Vermittler zwischen dem Veranstalter von Pauschalreisen, verbundenen Reiseleistungen und touristische Einzelreiseleitsungen sowie sonstigen Anbietern von Leistungen und dem Kunden (Nutzer dieser Website) auf und sind nicht als Vertragspartner an der Erbringung der Reiseleistung beteiligt. Unsere vertragliche Verpflichtung beschränkt sich daher auf die Vermittlung der angebotenen und vorhandenen Reisen oder Leistungen. Anderes gilt nur, wenn wir im Angebot von Leistungen als Veranstalter benannt oder gekennzeichnet sind; in diesem Fall gelten unsere in Teil D) geregelten Reisebedingungen.

Leistungserbringer sind Reiseveranstalter oder sonstige Leistungserbringer/Veranstalter

Die von uns im Internet dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot von uns oder des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters dar. Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars gibt der Kunde aber ein verbindliches Vertragsangebot (Buchungsanfrage) ab. Der von uns vermittelte Vertrag zwischen dem Nutzer und dem Leistungserbringer oder Veranstalter kommt erst zustande, wenn dem Kunden eine rechtsverbindliche Bestätigung des Leistungserbringers oder Veranstalters zugeht. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben, z.B. die vorläufige Buchungsbestätigung), stellen keine Annahme des Angebotes dar, sondern lediglich eine Zusammenfassung und Eingangsbestätigung der unverbindlichen Buchungsanfrage. Der Vertrag mit dem Kunden kommt bei einer verfügbaren Reise oder Leistung mit dem Veranstalter oder Leistungserbringer zustande, wenn dieser die Annahme des Angebots des Kunden erklärt.

Wir übernehmen keinerlei Haftung für die Durchführung der auf der Website präsentierten oder gebuchten Reiseleistungen/Angebote und geben keine Zusicherungen für die Eignung oder Qualität der auf der Website dargestellten Reiseleistungen/Angebote. Verantwortlich dafür ist der jeweilige Veranstalter/ Anbieter, mit dem der Kunde den Vertrag schließt.

3. Informationspflicht des Vermittlers

3a Diese Dokumente müssen wir Ihnen, nach geltendem Reiserechtecht, zur Verfügung stellen:   

  •     Buchungsbestätigung des jew. Leistungserbringers
  •     AGB des jew. Leistungserbringers
  •     a.d. 01.07.2018, ggf. Formblatt 11 zur Pauschalreise §651d  
  •     a.d. 01.07.2018, ggf. Formblatt 16 zu Verbundenen Reiseleistungen §651w
  •     a.d. 01.07.2018, ggf. Formblatt 17 zu Verbundenen Reiseleistungen §651w

3b Diese Dokumente müssen wir Ihnen, nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),  zur Verfügung stellen;

  •     Unsere Datenschutzerklärung
  •     ggf. div. separate Einwilligungen

4.Serviceentgelt

Der Kunde beauftragt uns im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages damit, ihn im Hinblick auf die Leistungen der Veranstalter bzw. Anbieter zu beraten und ihm diese vermitteln. Zum Teil werden hierfür Serviceentgelte erhoben. Die Höhe der Serviceentgelte entnehmen Sie bitte der Übersicht der Serviceentgelte. In einzelnen Fällen sind die Serviceentgelte auch in den Buchungsmasken gesondert ausgewiesen.

Übersicht der Serviceentgelte

Es gelten folgende Serviceentgelte:

Bahn  
Fahrplanauskünfte je Reiseziel     EUR 5,00
Ausstellung von Fahrausweisen (DB-Ticket)
inkl. Platzreservierung
 
bis zu einen Fahrkartenkauf von 50,- € je Fahrausweis     EUR 5,00
ab einen Fahrkartenkauf von 51,- € je Fahrausweis     EUR 10,00
Fahrausweisrücknahme je Fahrausweis     EUR 10,00
Gruppenfahrscheine    je Gruppenfahrschein     EUR 20,00
   
Fähren  
Fahrplanauskunft je Reiseziel    EUR 5,00
Ausstellung/Vermittlung von Fährtickets je Vorgang     EUR 20,00
Umbuchung/Stornierung von Fährtickets je Vorgang     EUR 20,00
   
Flug  
Vertriebs- und Servicepauschale innerdeutsch/europäisch  
bis zu einen Flugpreis von 150,- € (brutto) je Ticket     EUR 20,00
ab einen Flugpreis von 151,- € (brutto) je Ticket     EUR 40,00
Vertriebs- und Servicepauschale interkontinental je Ticket     EUR 50,00
Zuschlag Papierflugschein je Ticket     EUR 10,00
Rücknahme/Umbuchung von Flugscheinen je Ticket     EUR 15,00
Bestellung von Low-Cost-Flügen je Ticket     EUR 20,00
   
Hotels und Mietwagen  
Hotelbuchung individuell je Vorgang     EUR 10,00
Mietwagenbuchung individuell je Vorgang     EUR 15,00
   
Visa  
Visa-Besorgung (+ Visagebühren, inkl. Porto) je Vorgang     EUR 30,00
   
Sonstige Entgelte  
Ausarbeitung individueller Reisen und Reiseleistungen** je Reiseziel    EUR 50,00**

Anmeldung Sitzplätze + Sondergepäck

je Vorgang     EUR 15,00
   
Mahngebühren  
Mahnstufe 1 (Zahlungserinnerung) kostenlos
Mahnstufe 2 EUR 15,00
Mahnstufe 3 EUR 25,00

Serviceentgelde sind nicht erstattbar

** Verrechnung erfolgt bei Festbuchung der Reise

Ansonsten gelten die von den Leistungsträgern oder Veranstaltern veröffentlichten Vorschriften und Entgelte.
Bei Bezahlung der Servicepauschale per Kreditkarte erheben wir 1% Aufschlag als geringe Kostenbeteiligung zum Disagio. Alle Preise verstehen sich inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer von 19%.
Soweit für die von Ihnen gewünschte Leistung hier kein Serviceentgelt benannt ist, achten Sie bitte auch auf in den Buchungsmasken ausgewiesene Serviceentgelte.

Das Serviceentgelt ist zusätzlich zu den Ansprüchen der Veranstalter bzw. Anbieter zu zahlen und sofort fällig. Im Rahmen der Vermittlung von Pauschalreisen hat der Kunde nur für in der Preisliste aufgeführte Sonderleistungen des Vermittlers ein Serviceentgelt zu entrichten, es sei denn, es wird individuell etwas anderes vereinbart.

5. Einbeziehung von AGB der Veranstalter und Leistungserbringer

Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Veranstalter bzw. Leistungserbringer gelten die dort vereinbarten Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters bzw. deren Leistungsträger. Diese Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden in den einzelnen Leistungsausschreibungen benannt und verfügbar gemacht. Darin können z. B. Zahlungsbedingungen, Bestimmungen über Fälligkeit, Haftung, Stornierung, Umbuchung und Rückzahlung sowie andere Rechte und Pflichten geregelt sein.

5.1 Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten)

Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.

Sollte bei einem Storno für die Teilnehmer in Verbindung mit einer Gruppenreise höhere Kosten durch Umbuchungen, Zuschlägen oder Aufpreise für Einzelzimmer / Einzelkabinen entstehen, so sind diese von dem stornierenden Reiseteilnehmer zu tragen. Diese werden auf der Stornorechnung seperat ausgewiesen. Wir verweisen hierzu auf Punkt 10 dieser Bedingungen.


6. Pflichten des Kunden

Mängel unserer Vermittlungsleistung sind uns gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Uns ist Gelegenheit zur Abhilfe zu geben. Unterbleibt diese Anzeige schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag, soweit eine zumutbare Abhilfe durch uns möglich gewesen wäre. Unberührt bleiben Ansprüche aus deliktischer Haftung.

7. Versicherungen

Wir weisen auf die Möglichkeit und etwaige Notwendigkeit des Abschlusses von geeigneten Versicherungen, insbesondere

  • einer Reiserücktrittskostenversicherung und/oder einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit,
  • Reisegepäckversicherung,
  • Auslandskrankenversicherung

hin. Die Prüfung der Notwendigkeit des Abschlusses und der Eignung einer der genannten oder weiterer Versicherungen obliegt ausschließlich dem Kunden.

8. Zahlung des Preises

Soweit wir Reise- oder sonstige Leistungen in Rechnung stellen und diesbezügliche Zahlungen einziehen, geschieht dies im Namen und für Rechnung des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Unberührt bleiben die Rechte zur Einziehung uns zustehender Serviceentgelte.

Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sowie sonstigen Regelungen des jeweiligen Veranstalters bzw. Anbieters. Eine Anzahlung fordern wir in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines nach § 651e und § 651w BGB.

Soweit wir Zahlungen für Veranstalter einer Pauschalreise, verbundenen Reiseleitung oder Einzelreiseleistung entgegennehmen, so dürfen wir vor Ende der Reise erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651e und § 651w BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir und nehmen in einem solchen Fall im Auftrag des Veranstalters erst nach Übermittlung des auf uns personalizierten Sicherungsscheines nach § 651e und § 651w BGB an.

Wir behalten uns vor, etwaige Rückbelastungsentgelte bei Kreditkartenzahlung oder bei Banklastschrift an den Kunden weiterzuberechnen.


9. Haftung

Wir haften nicht für den Vermittlungserfolg oder die Erbringung der Leistung selbst, sondern nur dafür, dass die Vermittlung mit der erforderlichen Sorgfalt vorgenommen wird. Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften im Rahmen des Gesetzes haften wir für die sorgfältige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Eine Haftung für die Richtigkeit erteilter Auskünfte besteht gemäß § 676 BGB nicht. Dies gilt nicht, wenn ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

Wir sind in dem uns zumutbaren Umfang bemüht sicherzustellen, dass die auf der Website verfügbaren Informationen, Software und sonstigen Daten, insbesondere in Bezug auf Preise, Beschränkungen und Termine, zum Zeitpunkt der Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind.

Wir übernehmen keinerlei Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit sowie Zulässigkeit von fremden Inhalten, es sei denn, es treffen uns diesbezüglich gesetzliche Haftungsgründe.

Wir haften nicht für den nicht von uns zu vertretenden Verlust, Untergang oder Beschädigung der Unterlagen im Zusammenhang mit der Versendung.

Die einzelnen Angaben zu den (Pauschal-) Reisen und Leistungen beruhen auf den Angaben der Veranstalter bzw. Anbieter. Diese stellen keine Zusicherung von unserer Seite dar. Sämtliche auf der Website präsentierten Leistungen sind nur begrenzt verfügbar. Wir haften nicht für die Verfügbarkeit einer Leistung zum Zeitpunkt der Buchung. Dies gilt nicht, soweit uns fehlerhafte oder unrichtige Angaben bekannt waren oder bei Anwendung handels- und branchenüblicher Sorgfalt bekannt sein mussten. Insoweit ist die Haftung von uns für das Kennenmüssen solcher Umstände jedoch auf Fälle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Die Haftung für Nichtkörperschäden ist auf den dreifachen Reisepreis der vermittelten Leistung begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.


10. Besonderheiten bei Flugbuchungen

Bitte beachten Sie, dass bei Flugbuchungen die mit einer Kreditkarten bezahlt werden, eine Sicherheitsüberüberprüfung der Angaben stattfindet. Fällt diese Überprüfung negativ aus, ist der Vermittler nicht verpflichtet, das Angebot an den Leistungsträger / Veranstalter weiterzuvermitteln.

11. Besonderheiten bei Gruppenreisen - Stornokosten, Rücktritt einzelner Teilnehmer, Zusatzkosten

Bitte beachten Sie, dass bei Gruppenreisen besondere Stornobedingungen angewendet werden, diese sind Besandteil der Buchung einer Gruppenreise. Gruppenreisen sind für Belegungen in Doppelzimmer / Doppelkabine oder der angegeben Belegung der Unterkunft laut der Ausschreibung kalkuliert.

Bei Rücktritt einzelner Teilnehmer aus dem Gesamtvertrag (Gruppenreise):

bis zum 90. Tag vor Reiseantritt   250,00 € Bearbeitungsbegühr
ab dem 89. bis 43. Tag vor Reiseantritt 30%
ab dem 42. bis 31. Tag vor Reiseantritt 40%
ab dem 31. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 95%
ab Nichtantritt 100%

Bei  Teilstornierung  eines  Reiseteilnehmers  aus einer/einem  Kabine/Doppelzimmer mit gebuchter Doppelkabinen- oder Doppelzimmerbelegung stehen Aqualand die Stornokosten gemäß vorstehenden Pauschalsätzen, jedoch mindestens eine pauschale Entschädigung in Höhe von 60% zu. Für die Umstellung der Buchung auf Einzelkabinenbelegung für den verbleibenden Reiseteilnehmer erheben wir eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 50,- EUR pro Buchung.

Aqualand behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit Aqualand nachweist, dass wesendlich höhere Aufwendungen als die jeweils anzuwendenden Pauschalen entstanden sind. Dies gilt insbesonders dann, wenn durch Rücktritte die für die Preiskalkulation zugunde gelegten und bekannt gegebene Gruppengröße unterschritten wird. Unabhängig vom Rücktritt einzelner Reisender und der Berechnung einer Rücktrittentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart wurde, nach der Zahl der tatsächliche teilnehmenden Personen.

Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend der entstanden, dem Reisegast gegenüber zu beziffernde und zu belegende Kosten zu berechnen. Dieses trifft vor allem Fremdleistungen von Linien- und Charterfluggesellschaften welche oftmals bis zu 100% Stornogebühren veranschlagen.

Vermitteln wir einen Linien- oder Charterflug zu einer Gruppenreise, müssen die Storno - Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsbebühr angewandt werden, die wir auf Wunsch gernezugänglich machen. Der Aufwandsanspruch kann nach Ticketausstellung bis zu 100% betragen.

Teil(leistungs)stornierungen bei Kabinen- oder Zimmerkategorien / Specials die ausschließlich zur Doppelbelegung ausgeschrieben sind sind nicht möglich.

12. Zusatzkosten / Mehrkosten

Sollte bei einem Storno für die reisenden Partner / Teilnehmer jedoch höhere Kosten durch Umbuchungen, Zuschlägen oder Aufpreise für Einzelzimmer / Einzelkabinen wie zum Beispiel Bezahlung eines Einzelzimmerzuschlages oder Mindederbelegung der Unterkunft entstehen, so sind diese von dem zurücktretendenn Partner / Reiseteilnehmer zu tragen und werden auf die Meherkosten angerechnet.  Diese werden auf der Stornorechnung seperat ausgewiesen.

Bei Rücktritt von Einzelleistungen:
Tritt der Partner / Reiseteilnehmer vor Reiseantritt von einzelnen, vertraglich vereinbarten Leistungen zurück, so gilt für die Berechnung der Ausfallkosten ebenfalls die vorgenannte Staffelung. Die Prozentsätze beziehen sich in diesem Fall auf den Preis für die jeweilige Einzelleistung.

Ändern sich aufgrund der Reduzierung der Teilnehmerzahl die Voraussetzungen (Mindestteilnehmerzahl etc.) für vertraglich vereinbarte Leistungen/Nebenabreden, so sind diese Vereinbarungen hinfällig. Sie behalten ihre Gültigkeit ausschließlich durch eine erneute Bestätigung in Textform einer Änderungsbestätigung/Rechnung.

Wir weisen darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktritterklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet ist.

Der Kunde ist verpflichtet sich, sich bezüglich des genauen Inhalts der anwendbaren Vertragsbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in den angebotenen Informationsquellen, insbesondere soweit diese durch Wiedergabe auf der Website angeboten werden, zu unterrichten. Auf die Unkenntnis ihm auf diesem Weg in zumutbarer Weise verfügbar gemachter Vertragsbedingungen und AGB kann sich der Kunde nicht berufen.


13. Einreise-, Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Wir stehen dafür ein, Kunden die eine Pauschalreise buchen über die Einreisebestimmungen, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige von nicht EU Staaten gibt das zuständige Konsulat weitere Auskünfte. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits bei Reisebuchung mitzuteilen.

Wir haften nicht für die Visabeschaffung.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.

Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

 

 

D) Reisebedingungen
 
1. Geltungsbereich

Bitte beachten Sie, dass diese nachstehenden Reisebedingungen nur für die Fälle Anwendung finden, in den wir, Aqualand Tauchsport & Reisen, Veranstalter der von Ihnen gebuchten Pauschalreise, verbundes Reiseleistungen oder Einzelreisleistungen im Sinne des § 651a Abs. 1 BGB sind. Lesen Sie bitte hierzu insbesondere auch die im Teil A) Vorbemerkungen niedergelegten Erläuterungen, unter welchen Voraussetzungen die Veranstaltung einer Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung vorliegt.

Die folgenden touristischen Leistungen werden von unserbraucht:

  1. Pauschalreisen als Kurzreisen
  2. Pauschalreisen als Kreuzfahrten (Tauchsafaris)
  3. Einzelreiseleistungen Hotels, Pensionen mit Eigenanreise
  4. Einzelreiseleitsungen Sportpakete (Tauchpakete, Surfpakete)
  5. verbundene Reiseleistungen Sportpakete (Tauchpakete, Surfpakete)


2. Abschluss des Reisevertrages

Mit der Anmeldung (Buchungsanfrage) bietet der Kunde uns als Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages für eine Pauschalreise, verbundene Reiseleitung oder Einzelreiseleistung verbindlich an. Die Anmeldung (Buchungsanfrage) erfolgt unter Nutzung der dafür vorgesehenen Buchungsroutine im Internet oder bei uns in den Geschäftsräumen. Lediglich in den Fällen, in denen dies ausdrücklich in der Reisebeschreibung, der Buchungsroutine, dem Katalog, oder dem Prospekt niedergelegt ist, kann die Anmeldung in der dort benannten Form auch schriftlich, mündlich, fernmündlich, per Telefax bzw. Email erfolgen.

Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar und dienen ausschließlich zur Darstellung.

Mit der Eingabe seiner Daten und dem Absenden des Online-Buchungsformulars (Buchungsanfrage) gibt der Kunde ein unverbindliches Vertragsangebot ab. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Auftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.

Die Annahme durch uns bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt aber in der Regel bei Buchungen im Internet durch eine elektronisch übermittelte Annahmeerklärung. Mit der Annahmeerklärung stellen wir vor Vertragsabschluss alle nach § 3 zu Art. 250 EGBGB erforderlichen vorvertraglichen Informationen, Formbältter und die verbindliche Reiseanmeldung (Reisevertrag) bereit.

Der Reisevertrag kommt mir Rücksendung der unterschriebnene Vertragunterlagen zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss stellen wir die Reisebestätigung zur Verfügung. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns und den Kunden zustande.

3. Informationspflicht des Veranstalters

3a Diese Dokumente müssen wir Ihnen, nach geltendem Reiserechtecht, zur Verfügung stellen:   

  •     Buchungsbestätigung (evtl. des jew. Leistungserbringers)
  •     AGB (evtl. des jew. Leistungserbringers)
  •     Sicherungsschein gemäß §651r und §651w BGB (wenn gesetzlich erforderlich, siehe Punk 5)
  •     a.d. 01.07.2018, ggf. Formblatt 11 zur Pauschalreise §651d  
  •     a.d. 01.07.2018, ggf. Formblatt 16 zu Verbundenen Reiseleistungen §651w
  •     a.d. 01.07.2018, ggf. Formblatt 17 zu Verbundenen Reiseleistungen §651w

3b Diese Dokumente müssen wir Ihnen, nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),  zur Verfügung stellen;

  •     Unsere Datenschutzerklärung
  •     ggf. div. separate Einwilligungen


4. Leistungen sowie Leistungsänderungen

Allein maßgeblich für die vom Veranstalter geschuldete Leistung ist die Leistungsbeschreibung im Internet und der Inhalt der Reisebestätigung. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.


5. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen

Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r und §651w 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 20% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird vier Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reispreis EUR 500,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden.

Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.


6. Preiserhöhung

Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

  1. Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
  2. In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis spatestens 20 Tage vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.


7. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

    1. bei Flugpauschalreisen mit Linienfluggesellschaften oder Bedarfsluftverkehrsgesellschaften (Charter):
      bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%
      ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 40%
      ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 50%
      ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 70%
      ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
      ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90%
      ab Nichtantritt 90%

    2. bei Kreuzfahrten, Tauchkreuzfahrten und Sportprogramme:
      bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35%
      ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 50%
      ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 60%
      ab dem 14. vor Reiseantritt 80%
      ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
      ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 90%
      ab Nichtantritt 100%

    3. Ferienhäusern, Ferienwohnungen, Appartements und eigener Anreise:
      zum 61. Tag vor Reiseantritt 20%
      dem 60. bis 35. Tag vor Reiseantritt 50%
      dem 34. Tag vor Reiseantritt 80%

Dem Kunden bleibt es unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.

Bitte beachten Sie die Hinweiseauf gesonderte Umbuchungsund Stornobedingungen in den Preistabellenunseres Kataloges bzw. auf dem Angebot/der Auftragsbestätigung. Dies giltinsbesondere bei Schiffsreisen, Linienflügen und zusätzlich gekennzeichneten Flügen außerhalb unseres Kontingents.

Sofern bei Angeboten und Rechnungen/Auftragsbestätigungen abweichende Stornierungs- und Umbuchungsregelungen gelten, werden dieseangewandt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kundendie tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person (bei Nur-Flug-Leistungen EUR 15,- pro Person ) berechnet.
    
Nach Beginn der in Ziffer 5.a-c genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.


7.1 Besonderheiten bei Gruppenreisen - Rücktritt einzelner Teilnehmer, Stornokosten, Zusatzkosten

Bitte beachten Sie, dass bei Gruppenreisen besondere Stornobedingungen angewendet werden, diese sind Besandteil der Buchung einer Gruppenreise. Gruppenreisen sind für Belegungen in Doppelzimmer / Doppelkabine oder der angegeben Belegung der Unterkunft laut der Ausschreibung kalkuliert.

Bei Rücktritt einzelner Teilnehmer aus dem Gesamtvertrag (Gruppenreise):

bis zum 90. Tag vor Reiseantritt   250,00 € Bearbeitungsbegühr
ab dem 89. bis 30. Tag vor Reiseantritt 50%
ab dem 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 60%
ab dem 21. bis 15. Tag vor Reiseantritt 70%
ab dem 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 80%
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 90 %
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt 100%
ab Nichtantritt 100%

Aqualand behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere Entschädigung zu fordern, soweit Aqualand nachweist, dass wesendlich höhere Aufwendungen als die jeweils anzuwendenden Pauschalen entstanden sind. Dies gilt insbesonders dann, wenn durch Rücktritte die für die Preiskalkulation zugunde gelegten und bekannt gegebene Gruppengröße unterschritten wird. Unabhängig vom Rücktritt einzelner Reisender und der Berechnung einer Rücktrittentschädigung richtet sich der Reisepreis für die verbleibenden Teilnehmer, soweit er als von der Gruppengröße abhängig vereinbart wurde, nach der Zahl der tatsächliche teilnehmenden Personen.

Wir behalten uns vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend der entstanden, dem Reisegast gegenüber zu beziffernde und zu belegende Kosten zu berechnen. Dieses trifft vor allem Fremdleistungen von Linien- und Charterfluggesellschaften welche oftmals bis zu 100% Stornogebühren veranschlagen.

Vermitteln wir einen Linien- oder Charterflug zu einer Gruppenreise, müssen die Storno - Gebührensätze der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsbebühr angewandt werden, die wir auf Wunsch gernezugänglich machen. Der Aufwandsanspruch kann nach Ticketausstellung bis zu 100% betragen.

Bei Rücktritt von Einzelleistungen:
Tritt der Partner / Reiseteilnehmer vor Reiseantritt von einzelnen, vertraglich vereinbarten Leistungen zurück, so gilt für die Berechnung der Ausfallkosten ebenfalls die vorgenannte Staffelung. Die Prozentsätze beziehen sich in diesem Fall auf den Preis für die jeweilige Einzelleistung.

Zusatzkosten
Sollte bei einem Storno für die reisenden Partner / Teilnehmer jedoch höhere Kosten durch Umbuchungen, Zuschlägen oder Aufpreise für Einzelzimmer / Einzelkabinen oder Mindederbelegung der Unterkunft entstehen, so sind diese von dem zurücktretendenn Partner / Reiseteilnehmer zu tragen. Diese werden auf der Stornorechnung seperat ausgewiesen.

Ändern sich aufgrund der Reduzierung der Teilnehmerzahl die Voraussetzungen (Mindestteilnehmerzahl etc.) für vertraglich vereinbarte Leistungen/Nebenabreden, so sind diese Vereinbarungen hinfällig. Sie behalten ihre Gültigkeit ausschließlich durch eine erneute Bestätigung in Textform einer Änderungsbestätigung/Rechnung.

Wir weisen darauf hin, dass der Nichtantritt der Reise ohne Rücktritterklärung nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet ist.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


9. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden

Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.


10. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn

  1. in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und
  2. auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.

Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.

Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.


11. Mitwirkungspflichten des Kunden

Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten und diese unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.

Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfeverlangen an uns direkt zu richten.

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.


12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den § 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters beruhen.

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise nach den § 651g BGB verjähren in zwei Jahren. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglich geschuldeten Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Schweben zwischen dem Kunden/Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde/Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.


13. Einreise-, Pass-, Visa-, und Gesundheitsbestimmungen

Wir stehen dafür ein, Kunden die eine Pauschalreise buchen über die Einreisebestimmungen, Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige von nicht EU Staaten gibt das zuständige Konsulat weitere Auskünfte. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen. Sollten Sie kein deutscher Staatsbürger sein, bitten wir Sie, uns dies bereits bei Reisebuchung mitzuteilen.

Wir haften nicht für die Visabeschaffung.

Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.

Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.


14. Sportprogramme und Sportkurse

Die Teilnahme an den von uns angebotenen Sportkursen- und programmen erfordert geistige und körperliche Fitness. Es wird daher dringend empfohlensich vor Reiseanmeldung sportärztlich untersuchen zu lassen. Teilnehmer an Tauchkursen und -programmen erklären sich durch die Reiseanmeldung laut durchgeführter ärztlicher Untersuchung voll tauchtauglich zu sein. Während den Sportkursen und -programmen ist den Sportlehrern und Betreuern Folge zuleisten. Zuwiderhandlungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge. Teilnehmer, die einen Sportkurs oder ein Sportprogramm buchen, müssen über die geforderte und beschriebene Erfahrungverfügen (insbesondere bei speziellen Tauchangeboten wie Non-Limit-Tauch-programmen und Tauchkreuzfahrten) verfügen. Der zuständige Sportlehrer vor Ort hat das Recht, im Falle mangelnder Qualifikation den gebuchten Sportkurs bzw. das gebuchte Sportprogramm ggf. umzuschreiben. Grundsätzlich muss der Reiseteilnehmer die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten.


15. Beschränkung der Hafttung

15.1 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Preis der jeweiligen Reise beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden nicht schuldhaft herbeigeführt wird oder sich für einen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines von uns beauftragten Leistungsträgers zu verantworten hat. Im Übrigen gilt § 651h Abs. 2 BGB entsprechend, so dass haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften (bspw. EGV 261/2004; EGV 889/2002) und die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, auch zu Gunsten von uns gelten.

15.2 Die Haftung des Reiseveranstalters auf Schadensersatz aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, sofern die diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reisenden und Reise beschränkt

15.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind.

15.4. Kommt es infolge von Streiks oder höherer Gewalt zu Verzögerungen oder zum Ausfall von Reiseleistungen, werden wir im Rahmen der Möglichkeiten Ersatzleistungen anbieten. Eine Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Für die korrekte Weitergabe der Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen an die Reiseteilnehmer ist der Kunde selbst verantwortlich.

15.5 Die ggf. von uns herausgegebenen Länderinformationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Diese Angaben sind ohne Gewähr.


16. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte "gemeinschaftliche Liste" unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.